Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Carposé Agenturprogramm zwischen der Carposé UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshöheweg 34, 12559 Berlin (nachfolgend „Carposé"), und der am Programm teilnehmenden Agentur (nachfolgend „Agentur"). Mit dem Anlegen des ersten Autohauses über das Agenturprogramm erkennt die Agentur diese Bedingungen an.
1. Teilnahme
1.1 Das Agenturprogramm steht allen offen, die als Agentur ein Autohaus bei Carposé anlegen. Eine vorherige Freigabe ist nicht erforderlich.
1.2 Für die Auszahlung hinterlegt die Agentur einmalig ihre Daten: Firmierung, Anschrift, USt-IdNr. bzw. Hinweis auf Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sowie IBAN.
2. Provisionsanspruch
2.1 Legt eine Agentur ein Autohaus neu im Carposé-System an, das zuvor nicht Kunde von Carposé war, erhält sie eine Provision auf dessen Monatsrechnungen.
2.2 Die Provision beträgt – soweit nicht individuell abweichend vereinbart – 10 % des Nettobetrags (ohne USt) jeder Monatsrechnung.
2.3 Provisioniert werden die ersten 12 gestellten Monatsrechnungen des Autohauses, unabhängig vom Zeitraum (auch bei zwischenzeitlichen Pausen). Die Provision entsteht mit Stellung der jeweiligen Rechnung und wird zu diesem Zeitpunkt als unveränderlicher Snapshot festgeschrieben; spätere Änderungen des Provisionssatzes wirken nur auf künftige Rechnungen.
2.4 Die ersten 30 Tage sind für das Autohaus kostenfrei. In diesem Zeitraum wird keine Rechnung gestellt, es entsteht keine Provision. Der Zähler startet mit der ersten kostenpflichtigen Rechnung.
3. Wegfall / kein Anspruch
3.1 Wird eine berücksichtigte Rechnung nachträglich storniert oder dem Autohaus gutgeschrieben, entfällt die darauf entfallende Provision; ein bereits ausgezahlter Betrag wird mit künftigen Provisionen verrechnet oder zurückgefordert.
3.2 Bestehende oder von Carposé selbst gewonnene Autohäuser lösen keinen Anspruch aus, auch wenn eine Agentur sie später betreut.
3.3 Nach 12 provisionierten Rechnungen endet der Anspruch für das jeweilige Autohaus.
4. Abrechnung & Auszahlung
4.1 Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 UStG): Carposé erstellt die Provisionsgutschrift; eine eigene Rechnung der Agentur ist nicht nötig.
4.2 Bei Regelbesteuerung wird die USt auf der Gutschrift ausgewiesen und mitausgezahlt; bei Kleinunternehmern ohne USt.
4.3 Die Auszahlung erfolgt auf Anfrage der Agentur per Überweisung auf die hinterlegte IBAN.
4.4 Provisionen sind innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit der jeweiligen Provisionsgutschrift geltend zu machen, danach verfallen sie. Die Fälligkeit setzt voraus, dass die Agentur die nach Ziffer 1.2 erforderlichen Auszahlungsdaten hinterlegt hat.
5. Individuelle Vereinbarungen
Abweichende Konditionen (z. B. anderer Provisionssatz) können im Einzelfall in Textform vereinbart werden und gehen diesen Bedingungen vor.
6. Änderung & Beendigung
6.1 Carposé kann das Agenturprogramm mit angemessener Frist beenden. Änderungen dieser Bedingungen sind aus triftigem Grund – etwa bei Änderung der Rechtslage oder steuerlicher bzw. abrechnungstechnischer Vorgaben – mit angemessener Frist möglich; die Agentur kann einer Änderung innerhalb von 30 Tagen in Textform widersprechen und in diesem Fall die Teilnahme beenden.
6.2 Bereits verdiente Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.
7. Steuern
7.1 Für die Versteuerung ihrer Provisionseinkünfte ist die Agentur selbst verantwortlich.
7.2 Änderungen ihres umsatzsteuerlichen Status – insbesondere ein Wechsel von oder zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – teilt die Agentur Carposé unverzüglich mit, damit die Provisionsgutschriften korrekt ausgestellt werden können.
8. Haftung
8.1 Carposé haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Carposé nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Ein Anspruch auf Teilnahme am Agenturprogramm oder auf eine bestimmte Höhe künftiger Provisionen besteht nicht; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Die von der Agentur nach Ziffer 1.2 hinterlegten Daten (insbesondere Firmierung, Anschrift, USt-IdNr. und IBAN) verarbeitet Carposé ausschließlich zur Abwicklung und Auszahlung der Provisionen sowie zur Erfüllung steuerlicher Pflichten. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Ansprüche aus dem Agenturprogramm sind ohne vorherige Zustimmung von Carposé nicht auf Dritte übertragbar; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen (§ 305b BGB), insbesondere nach Ziffer 5, bleibt unberührt.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.