Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 1. Oktober 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform „Carpose", betrieben von:

Carposé UG (haftungsbeschränkt)
Ludwigshöheweg 34
12559 Berlin
Registernummer: HRB 278697
Registergericht: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
USt-IdNr.: DE457580909
(nachfolgend „Anbieter")

mit gewerblichen Kunden (im Sinne von §14 BGB), insbesondere Autohäusern und mit ihnen verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Kunde").

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Softwarelösung zur Verfügung, mit der Fahrzeugdaten aus verschiedenen Quellen verarbeitet, angereichert und über Website-Komponenten dargestellt werden können.

(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich über ein passwortgeschütztes Webportal. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann separat vom Anbieter bereitgestellt werden.

(3) Für die Nutzung der Plattform sind ein aktueller Webbrowser, eine stabile Internetverbindung sowie marktübliche Hardware erforderlich. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Funktionsbeeinträchtigungen, die auf nicht erfüllte technische Voraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.

(4) Soweit der Anbieter dem Kunden unentgeltlich einen Test- oder Demozugang zur Verfügung stellt, erfolgt dies unverbindlich und ohne Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Systemverfügbarkeit. Die Testphase begründet kein Dauerschuldverhältnis. Während der Test- oder Demophase ist jegliche Haftung des Anbieters für Schäden ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn.

(5) Bei Nutzung der mobile.de-Importfunktion (API oder CSV) ist der Kunde für die Einhaltung der mobile.de-Nutzungsbedingungen eigenverantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Änderungen der mobile.de-Schnittstelle. Funktionsstörungen, die auf mobile.de zurückzuführen sind, begründen keine Minderung oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter.

2.1. Weiterentwicklung der Plattform

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, insbesondere um sie zu verbessern, Sicherheitslücken zu schließen oder gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Änderungen, die zu einer wesentlichen Einschränkung bestehender Funktionen führen, werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

3. Leistungsmodelle, Preise und Zusatzkosten

(1) Die Nutzung der Plattform erfolgt auf Grundlage eines modularen Preismodells. Der Kunde bucht dabei zunächst das verpflichtende Basismodul. Zusätzlich können optionale Erweiterungen wie der 360°-Viewer sowie eine intelligente Suchfunktion (KI) hinzugebucht werden. Eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Module und deren Leistungsumfang ist auf der Webseite des Anbieters einsehbar.

(2) Die Preisberechnung erfolgt auf Basis des gleitenden Tagesdurchschnitts der im jeweiligen Kalendermonat aktiv geschalteten Inserate. Der Tagesdurchschnitt wird berechnet, indem die Summe aller täglich aktiven Inserate durch die Anzahl der Tage im Monat geteilt wird. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl gerundet (ab 0,5 aufwärts, darunter abwärts).

(3) Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich für Inserate, deren Fahrzeugdaten direkt über die mobile.de API eingespeist werden. Werden Fahrzeugdaten per CSV-Import (mobile.de Extended CSV-Format) bereitgestellt, erhebt der Anbieter eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,10€ pro Inserat je Kalendermonat. Eine kombinierte Nutzung beider Datenquellen (API und CSV) innerhalb eines Abrechnungszeitraums ist nicht möglich. Ein Wechsel der Datenquelle kann nur zum Monatswechsel erfolgen.

(4) Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Preisliste des Anbieters.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise (einschließlich Modul-Preise und CSV-Import-Gebühren) mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zu ändern. Die Preisänderung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die neuen Preise als akzeptiert. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit hin.

(6) Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer passt sich der Bruttopreis automatisch entsprechend an, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Einhaltung der gebuchten Nutzungsmengen zu prüfen, sofern begründeter Verdacht auf Abweichungen besteht. Die Prüfung erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und Datenintegrität.

4. Buchung, Upgrade und Downgrade

(1) Buchungen sowie Änderungen an den Modulen erfolgen schriftlich per E-Mail oder im persönlichen Kontakt.

(2) Upgrades und Downgrades sind jeweils zum Ende eines Kalendermonats möglich.

(3) Preisänderungen aufgrund von Upgrades oder Downgrades werden zum Folgemonat wirksam.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Werktag (Montag bis Freitag) zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).

(4) Die Kündigung lässt bestehende Zahlungspflichten für den laufenden Abrechnungszeitraum unberührt. Bereits fällige Rechnungen bleiben vollständig zu begleichen.

(5) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde für 14 Tage die Möglichkeit, seine in der Plattform gespeicherten Daten über eine Exportfunktion herunterzuladen. Danach ist der Anbieter berechtigt, die Daten vollständig zu löschen. Ausgenommen hiervon sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 257 HGB, 147 AO) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren aufbewahren muss. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich basierend auf der tatsächlichen Nutzung im jeweiligen Kalendermonat.

(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Zugang bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung gemäß Ziffer 7 (4), vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Vor einer Sperrung wird der Kunde unter Angabe der Gründe informiert und erhält eine Frist von 7 Kalendertagen zur Abhilfe, sofern nicht ein schwerwiegender Verstoß (z.B. Sicherheitsgefährdung, Hackerangriffe) eine sofortige Sperrung erfordert. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die Plattform. Die Kundendaten bleiben gespeichert und werden nach Beendigung der Sperrung wieder zugänglich gemacht. Bei Sperrungen aufgrund von Zahlungsverzug oder AGB-Verstößen bleibt die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit bestehen.

(5) Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich digital, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt. Sie gelten mit dem Versand an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse als zugegangen.

7. Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software und den bereitgestellten Komponenten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung ein.

(2) Die Nutzung innerhalb verbundener Unternehmen (Unternehmensgruppe gemäß §§15 ff. AktG) ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über Art und Umfang der Nutzung innerhalb der Unternehmensgruppe auf Anfrage unverzüglich zu informieren.

(3) Die Nutzung der Komponenten auf Drittseiten außerhalb der Unternehmensgruppe ist nicht gestattet.

(4) Die missbräuchliche Nutzung der Software, insbesondere durch unbefugte automatisierte Zugriffe, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ohne Zustimmung des Anbieters, ist unzulässig. Der Anbieter ist bei Verstößen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

(5) Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Software oder einzelner Module an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

(6) Der Kunde kann eine unbegrenzte Anzahl von Benutzerkonten für seine Mitarbeiter innerhalb seines Unternehmens anlegen. Jeder Benutzer erhält individuelle Zugangsdaten, die vertraulich zu behandeln sind. Die gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten durch mehrere Personen ist untersagt.

(7) Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Grundsatz der fairen Nutzung (Fair Use). Datenspeicherung und Datentransfer sind grundsätzlich unbegrenzt, soweit die Nutzung im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs erfolgt. Bei außergewöhnlich hoher Nutzung, die die Systemressourcen erheblich belastet, behält sich der Anbieter das Recht vor, mit dem Kunden eine angemessene Lösung zu vereinbaren.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet eine monatliche Systemverfügbarkeit von mindestens 98%. Die Verfügbarkeit wird im Monatsmittel berechnet. Hiervon ausgenommen sind zuvor angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder Dritteinflüsse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. Internetstörungen, externe Dienstleister).

(2) Regelmäßige Wartungsarbeiten erfolgen täglich zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr und werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Notfallwartungen aufgrund kritischer Sicherheitsprobleme können jederzeit durchgeführt werden und sind unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr geleisteten Vergütung, maximal jedoch auf insgesamt 5.000,00 EUR. Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Fahrzeugdaten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eigene Datensicherungen vorzunehmen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, wenn diese durch unterlassene Datensicherung auf Kundenseite hätten vermieden werden können.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktion oder Inhalte von Schnittstellen zu Drittanbietern (z.B. Fahrzeugbörsen oder Datenlieferanten). Einschränkungen dieser externen Dienste gelten nicht als Mangel der Plattform.

(7) Der Anbieter erstellt täglich automatische Backups aller Kundendaten. Die Backups werden für mindestens 30 Tage aufbewahrt. Im Notfall beträgt die Recovery Time Objective (RTO) maximal 24 Stunden und die Recovery Point Objective (RPO) maximal 24 Stunden. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigenständige Datensicherungen durchzuführen.

9. Sicherheitsmaßnahmen

(1) Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO ein. Hierzu gehören insbesondere:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung mittels TLS (Transport Layer Security)
  • Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand (Data at Rest) auf Speichersystemen
  • Zugriffskontrolle durch Authentifizierung und rollenbasierte Berechtigungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patch-Management
  • DDoS-Schutz und Web Application Firewall (WAF)
  • Kontinuierliche Überwachung der Systemverfügbarkeit und Sicherheitsvorfälle

(2) Der Anbieter führt regelmäßig interne Sicherheitsüberprüfungen durch und passt die Sicherheitsmaßnahmen an aktuelle Bedrohungslagen an.

(3) Der Kunde hat auf Anfrage das Recht, Informationen über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten. Ein Audit vor Ort ist nach vorheriger Abstimmung und unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters möglich, maximal einmal jährlich und auf Kosten des Kunden.

(4) Bei Sicherheitsvorfällen, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Kundendaten beeinträchtigen könnten, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Der Anbieter ergreift umgehend Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Wiederherstellung der Sicherheit.

10. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen bereitstellt und keine wesentlichen Mängel aufweist, die die Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung, in Textform (per E-Mail oder Ticketsystem) zu melden. Die Meldung muss den Mangel so genau wie möglich beschreiben und gegebenenfalls Schritte zur Reproduktion enthalten.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, gemeldete Mängel innerhalb folgender Fristen zu beheben:

  • Kritische Mängel (Plattform nicht nutzbar, Datenverlust droht): Behebung innerhalb von 24 Stunden
  • Schwere Mängel (wesentliche Funktionen beeinträchtigt): Behebung innerhalb von 7 Kalendertagen
  • Mittlere Mängel (Komforteinbußen, Workarounds möglich): Behebung innerhalb von 30 Kalendertagen
  • Geringe Mängel (kosmetische Fehler, minimale Beeinträchtigung): Behebung nach Verfügbarkeit, spätestens mit nächstem Release

(4) Ist die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehlgeschlagen oder wird die Nachbesserungsfrist nicht eingehalten, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung von weiteren 7 Tagen die Vergütung angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln außerordentlich kündigen.

(5) Keine Mängel im Sinne dieser Regelung sind Abweichungen, die auf unsachgemäße Nutzung, nicht erfüllte technische Voraussetzungen beim Kunden, Dritteinflüsse oder vom Kunden vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind.

(6) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Funktion oder ab Kenntnis des Mangels. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß Weisung des Kunden entsprechend der DSGVO.

(2) Mit Beginn der Nutzung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der integraler Bestandteil dieses Vertrags ist und auf der Webseite des Anbieters einsehbar ist.

(3) Datenschutzvorfälle meldet der Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an den Kunden und unterstützt diesen bei der Meldepflicht gegenüber den Behörden gemäß DSGVO.

(4) Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO.

(5) Alle Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gespeichert und verarbeitet. Auch alle eingesetzten Subunternehmer verarbeiten Daten ausschließlich in EU/EWR-Rechenzentren.

(6) Folgende Arten personenbezogener Daten werden im Rahmen der Plattformnutzung verarbeitet:

  • Kontaktdaten von Kundenansprechpartnern (Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern)
  • Mitarbeiterdaten von Autohaus-Beschäftigten (Namen, E-Mail-Adressen, Rollen, Zugangsdaten)
  • Interessentendaten von Fahrzeuginteressenten (Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anfrageinhalte)
  • Endkundendaten im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen, soweit vom Kunden in die Plattform eingepflegt

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung (Bereitstellung der SaaS-Plattform) und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Aufbewahrungspflichten).

(7) Der Anbieter setzt folgende Subunternehmer (Auftragsverarbeiter) zur Erbringung der Dienstleistung ein:

  • Cloudflare, Inc. (Content Delivery Network, DDoS-Schutz, Cache) – EU-Datenverarbeitung
  • Amazon Web Services EMEA SARL (Cloud-Infrastruktur, Datenspeicherung) – EU-Rechenzentren
  • OpenAI, L.L.C. (KI-gestützte Fahrzeugbeschreibungen, Ähnlichkeitssuche, Farbererkennung) – EU-Datenverarbeitung, nur bei Nutzung der KI-Module
  • Brevo (ehemals Sendinblue) (E-Mail-Versand) – EU-Rechenzentren

Eine aktuelle Liste der Subunternehmer ist jederzeit auf der Webseite des Anbieters einsehbar. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 14 Tage vor Hinzufügung oder Austausch eines Subunternehmers. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist Widerspruch erheben, woraufhin beide Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen oder der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht erhält.

(8) Bei Nutzung der KI-Module (intelligente Suchfunktion, automatische Fahrzeugbeschreibungen, Farbererkennung) werden Fahrzeugdaten und Bilder an OpenAI übermittelt und dort verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in EU-Rechenzentren von OpenAI und dient ausschließlich der Bereitstellung der gebuchten KI-Funktionalität. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch KI generierten Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung zu prüfen. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der EU-KI-Verordnung (AI Act).

(9) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Datenportabilität gemäß Art. 20 DSGVO. Die Plattform bietet eine Exportfunktion für alle gespeicherten Daten in maschinenlesbaren Formaten (JSON, CSV). Der Export umfasst Fahrzeugdaten, Bilder-URLs, Unternehmenseinstellungen und Statistiken. Der Export kann jederzeit vom Kunden selbst durchgeführt werden.

12. Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Kunden unter Nutzung von Name und Logo öffentlich als Referenzkunden benennen, sofern der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann in Textform (z.B. per E-Mail) erteilt werden.

(2) Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen, woraufhin die Referenz unverzüglich entfernt wird. Bereits veröffentlichte Materialien (insbesondere Druckerzeugnisse) dürfen bis zu drei Monate weiterverwendet werden, Online-Inhalte sind innerhalb von sieben Tagen zu entfernen.

13. Service-Level-Agreement (SLA)

(1) Der Anbieter bietet einen 24/7-Support per E-Mail und Ticketsystem an. Anfragen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo.–Fr., 8–18 Uhr) sollen vorrangig über das Ticketsystem erfolgen. Der Support umfasst:

  • Behebung technischer Fehler und Störungen (Bug-Fixes)
  • Beantwortung von Fragen zur Funktionsweise der Plattform (Feature-Fragen)
  • Unterstützung bei der Konfiguration und Einrichtung (Konfigurationshilfe)
  • Beratung zu Best Practices für die optimale Nutzung der Plattform

Nicht im Support enthalten sind individuelle Softwareentwicklungen, Datenmigrationen aus Altsystemen oder Schulungen vor Ort (diese können separat beauftragt werden).

(2) Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Reaktionszeiten:

  • Kritisch: 2 Stunden
  • Hoch: 4 Stunden
  • Mittel: 24 Stunden
  • Niedrig: 48 Stunden

Der Eingang jeder Supportanfrage wird unverzüglich bestätigt.

(3) Die Behebung kritischer Fehler erfolgt innerhalb von 8 Stunden, bei hoher Priorität innerhalb von 24 Stunden. Andere Fehler werden schnellstmöglich behoben.

(4) Bei Nichteinhaltung der SLA erhält der Kunde auf Anforderung einen Rabatt auf die Folgerechnung in Höhe von 5% der monatlichen Nutzungsgebühr des betroffenen Monats. Der Rabatt wird automatisch mit der nächsten Rechnung verrechnet. Weitere Ansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt, sofern sie nicht durch Ziffer 8 (Verfügbarkeit, Wartung und Haftung) ausgeschlossen sind.

(5) Ausgenommen von SLA-Regelungen sind Fälle höherer Gewalt, Hosting-Probleme, Fehler durch Kunden oder Dritte sowie planmäßige Wartungen.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Sicherheitsvorgaben des Anbieters einzuhalten und etwaige Störungen unverzüglich zu melden.

15. Geistiges Eigentum & Schutzrechte

(1) Sämtliche Schutzrechte an der Software, den Komponenten und bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Anbieter.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte, ohne Eigentum oder weitergehende Rechte zu erwerben.

16. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus dem Vertragsverhältnis vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren.

17. Änderung der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail informiert.

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hin.

18. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, entbinden diesen für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Ausfall von Internet-Backbones sowie schwerwiegende Ausfälle bei Subunternehmern (z.B. Rechenzentren, Cloud-Provider).

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Falls höherer Gewalt sowie dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.

(3) Dauert der Fall höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, zukünftige Zahlungspflichten entfallen ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

19. Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrige Inhalte oder Nutzung der Dienste durch den Kunden zurückzuführen sind.

20. Exportkontrolle

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei grenzüberschreitender Nutzung alle relevanten Exportkontrollvorschriften einzuhalten.

21. Vorrang individueller Vereinbarungen

(1) Individuell getroffene Vertragsvereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

22. Vertragsübertragung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen eines Unternehmenskaufs, einer Umstrukturierung oder eines Zusammenschlusses auf einen Dritten zu übertragen, sofern der Dritte die Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig übernimmt. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

23. Einstellung des Dienstes und Insolvenz

(1) Bei geplanter Einstellung des Dienstes verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden mindestens 6 Monate (180 Kalendertage) im Voraus schriftlich oder per E-Mail zu informieren. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(2) Während der Ankündigungsfrist von 6 Monaten bleibt die Plattform vollständig funktionsfähig. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion herunterladen.

(3) Im Falle der Insolvenz des Anbieters endet der Vertrag automatisch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzverwalter wird den Kunden unverzüglich informieren und für mindestens 30 Tage einen Nur-Lese-Zugang zur Datenexportfunktion bereitstellen, sofern technisch und rechtlich möglich.

(4) Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Monat werden bei vorzeitiger Diensteinstellung anteilig erstattet.

24. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Auf Verlangen einer Partei können die Parteien ein Mediationsverfahren durchführen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten. Die Mediation ist jedoch nicht verpflichtend; jede Partei kann direkt den Rechtsweg beschreiten.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Bei Abweichungen zwischen unterschiedlichen Sprachfassungen dieser AGB ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.